
Einhaltung der DSGVO durch Banken und Bausparkassen
Was können Banken, Geldinstitute und Einzelhändler tun, um bei Verwendung von Überwachungssystemen/-kameras die geltenden Datenschutzbestimmung einzuhalten? Banken und Geldinstitute sind große, frei zugängliche Komplexe, in denen Außenstehende sich nicht nur in Außenbereichen wie Parkplätzen, sondern auch in Innenräumen, vom Empfang bis zu den Kundenservicebereichen, ungehindert bewegen können. Diebstahl, Missbrauch, Warenschwund und andere Straftaten sind allgegenwärtige Risiken. Die meisten Banken haben Überwachungssysteme installiert, um Straftaten zu verhindern oder ahnden.
Als häufigste Gründe für die Installation von Überwachungskameras nennen Banken folgende Punkte:
Da Banken nach wie vor ein verlockendes Ziel für Straftäter sind, die sich eine hohe Ausbeute erhoffen, steht die Verhinderung von Banküberfällen ganz oben auf der Liste.
Bei Raubüberfällen oder Betrugsfällen können die Aufnahmen von Überwachungskameras im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen zur Identifizierung von Verdachtspersonen genutzt werden.
Überwachungssysteme und Videoanalysen werden auch zur Verhinderung von Betrug verwendet, da die Aufzeichnung von Transaktionen als Abwehrmittel gegen betrügerische Machenschaften gesehen wird.
Die effiziente digitale Speicherung von Überwachungsaufnahmen ermöglicht erweiterte Suchroutinen, mit denen Vorfälle identifiziert werden können.
Risiken in Verbindung mit DSGVO, Datenschutz und Überwachungskameras Banken sind öffentliche Orte mit hohen Sicherheitsanforderungen, an denen der Einsatz von Videoüberwachung eine allgemeinhin akzeptierte Praxis ist. Allerdings werden Videoaufnahmen gemäß DSGVO als Daten eingestuft, was bedeutet, dass das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gewahrt werden muss.
Als positiver Nebeneffekt können Überwachungskameras genutzt werden, um Informationen über Kundenbewegungen zu gewinnen. Diese Informationen können anschließend verwendet werden, um den Kundenservice zu verbessern. Natürlich sind Videoaufnahmen für Banken aus Sicherheitsgründen wichtig, aber dies ist nicht der einzige Geschäftsbereich, der Nutzen daraus zieht. Viele Banken und Geldinstitute haben erkannt, dass Sicherheitssysteme auch als Instrumente der Geschäftsführung geeignet sind, und sind auf der Suche nach Möglichkeiten, ihre geschäftlichen Abläufe mithilfe von Überwachungsaufnahmen effizienter zu gestalten. Durch die Auswertung großer Datenmengen mit Analysetools können nützliche Informationen für das weitere Unternehmen gewonnen werden.
Seit Inkrafttreten der DSGVO, laut der Bildmaterial von Personen als Daten eingestuft werden, gelten strenge Richtlinien in Bezug auf Videoaufnahmen, die Weitergabe solcher Aufnahmen und die Unkenntlichmachung von Personen zum Schutz ihrer Privatsphäre. Wenn Drittparteien wie Polizei, andere Behörden oder die Öffentlichkeit Kopien von Videoaufnahmen anfordern, müssen diese Aufnahmen innerhalb eines vorgegebenen ´Zeitraums datenschutzkonform übergeben werden.
IdentityCloak von Facit bietet eine schnelle, kostengünstige Methode, um in Videoaufnahmen erfasste Personen zu Datenschutzzwecken durch Gesichts- oder Ganzkörper-Verpixelung unkenntlich zu machen. Damit bietet IdentityCloak eine ideale Alternative zu kostspieligen Bearbeitungsdienstleistern. Laut Rückmeldungen von internen Nutzern ist die Handhabung von IdentityCloak unkompliziert und ermöglicht die Bereitstellung datenschutzkonformer Videoaufnahmen innerhalb von Minuten.
Straftaten, die in Einkaufszonen und Läden begangen werden, führen dazu, dass der Bedarf für Video- und andere Überwachungstechnologie steigt.
Waffenbesitz, Überfälle, rassistische Übergriffe, Brandstiftung, Bedrohungen und Diebstahl zählen zu den Straftaten, die in Großbritannien in und um Einkaufszonen zur Anzeige gebracht wurden.
Die unmittelbaren Gesamtkosten in Verbindung mit Straftaten im Einzelhandel sind um sechs Prozent gestiegen, von 660 Mio. auf knapp über 700 Mio. Pfund Sterling. Dabei wurden in allen Straftatkategorien außer Betrug Zunahmen verzeichnet [Retail Gazette]. Im Zuge steigender Straftaten wurde auch immer öfter die Herausgabe von Überwachungsaufnahmen als Beweismaterial verlangt, was für Einzelhändler mit Kosten, Verwaltungs- und Personalaufwand verbunden ist.
Facit bietet Beratung zu Datenschutzrichtlinien und eine intern installierbare Datenschutzsoftware an
Mit zunehmender Verbreitung von Videokameras und Überwachungstechnologie steigt der Bedarf an wirksamen Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Facit berät Banken, Finanz- und Geldinstitute mit frei zugänglichen und stark frequentierten Einrichtungen über den datenschutzkonformen Umgang mit sowie die Speicherung und Weitergabe von Videoaufnahmen. Den meisten Bankbetrieben bietet IdentityCloak eine kostengünstige, interne Lösung, mit deren Hilfe Nutzer sich gegen Straftaten wappnen können, ohne den Schutz personenbezogener Daten zu beeinträchtigen.
Hinweise zu Informationsmaterial über den Einsatz von Videoüberwachung
Die folgende Checkliste enthält branchenübliche Tipps zum Einsatz von Überwachungstechnologie. Falls Sie planen, ein Videoüberwachungssystem zu installieren, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
- Halten Sie Ihre Gründe für die Installation der Überwachungskameras, etwa die Verhinderung von Straftaten, fest und stellen Sie sicher, dass Ihre Maßnahmen verhältnismäßig und rechtmäßig sind. Laut der Datenschutzbehörde ICO unterliegt der Einsatz von Überwachungskameras einer jährlichen Überprüfung. Lassen Sie sich ggf. von Ihrem zuständigen Datenschutzbeauftragten beraten.
- Benennen Sie einen Verantwortlichen in Ihrer Organisation (idealerweise den Datenverantwortlichen), dessen Aufgabe es ist, sicherzustellen, dass die Videoüberwachungsanlage den geltenden Rechtsvorschriften und Ihrer Pflicht zum Schutz von Personal, Leistungserbringern und Kunden entspricht.
- Lassen Sie sich professionell beraten, welche Überwachungstechnologie geeignet ist und wo Kameras positioniert werden sollten. Dabei sollten auch Aspekte wie Gesichtserkennung und die Erfassung von Datums-/Zeitangaben usw. besprochen werden. Schließen Sie einen Vertrag ab, wie dies bei externen Anbietern immer üblich ist, der Garantien in Bezug auf Sicherheit und die Wahrung der Vertraulichkeit bei der Bearbeitung von Bildmaterial enthält.
- Installieren Sie deutlich sichtbare Hinweise auf die Überwachungskameras.
- Beschränken Sie den Zugriff auf das gespeicherte Videomaterial und gestatten Sie dessen Ansicht nur in einem geschützten Bereich. Bewahren Sie Bildmaterial nicht länger als notwendig auf, es sei denn, es wird als Beweismaterial benötigt.
- Geben Sie Bilder von Mitarbeitern, Leistungserbringern oder Kunden nicht ohne deren Zustimmung zur Ansicht durch Andere frei. Statthaft ist dies nur unter außergewöhnlichen Umständen, wenn dies im öffentlichen Interesse gerechtfertigt ist. Wenn andere Personen auf solchen Aufnahmen erfasst wurden, müssen sie aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht werden.
- Die Datenschutzrichtlinie Ihrer Organisation muss Hinweise auf die Installation von Überwachungskameras, die sichere Speicherung von Bildmaterial, Aufbewahrungsfristen, die Weitergabe an Polizeikräfte und die Beantragung der Offenlegung gespeicherter Daten enthalten. [Zum Stand 30.08.2018 waren die obigen Leitlinien korrekt]
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